Der Integrationsfachdienst Schwerpunkt

"Berufsbegleitung"

  • ist ein Dienstleistungsangebot des LVR-Inklusionsamtes für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und für Arbeitgeber von Menschen mit Behinderung.
  • arbeitet behinderungsspezifisch. d.h. jede Fachkraft hat fundierte Kenntnisse über bestimmte Behinderungsarten und deren Auswirkungen am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich bei den Möglichkeiten zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz aus, unter Berücksichtigung eines optimalen Arbeitsablaufes.

 

Zugang

  • Unser Angebot ist kostenfrei.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht.
  • In jedem Arbeitsagenturbezirk gibt es einen Integrationsfachdienst (die Zuständigkeit richtet sich i.d.R. nach Sitz des Betriebes!).
  • Eine anerkannte Schwerbehinderung ist für eine Beratung nicht zwingend erforderlich, der Zugang zum IFD ist niederschwellig.

 

Wir beraten

  • bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz mit den KollegInnen oder Vorgesetzten
  • bei Unsicherheit über die eigene Leistungsfähigkeit
  • bei Leistungsrückgang durch Über- oder Unterforderung
  • bei innerbetrieblicher Umsetzung, Abmahnung oder drohender Kündigung
  • bei der Vermittlung von GebärdensprachdolmetscherInnen

 

Wir unterstützen

  • beim Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit oder Klinikaufenthalt
  • bei innerbetrieblichen Konflikten oder in akuten Krisensituationen
  • im Umgang mit Behörden
  • bei der Suche nach geeigneten Reha-Maßnahmen

Der Beratungsprozess ist dem notwendigen Bedarf angepasst, d.h. er reicht vom einmaligen Beratungsgespräch bis zu einer langfristigen Begleitung.

 

Der IFD versteht sich als Partner sowohl der schwerbehinderten Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber im Sinne von:

  • Neutralität des IFD
  • Lösungen in beiderseitigem Einverständnis
  • Hilfen für den Arbeitgeber und schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen

 

Bei Bedarf arbeiten wir eng zusammen mit:

  • LVR-Inklusionsamt, örtliche Fürsorgestelle: Prävention i.S. des SGB IX, Teil 2, Kündigungsschutzverfahren, Kostenträger für finanzielle Hilfen
  • Ärzten und Kliniken: Einleitung, Begleitung von Therapie/Behandlung und weiteres Vorgehen nach Beendigung -> Leistungsvermögen, Arbeitsplatzgestaltung
  • Agentur für Arbeit: Reha-Anträge, Kostenträger für finanzielle Hilfen
  • andere Reha-Träger wie Deutsche Rentenversicherung: Anträge auf Teilhabe am Arbeitsleben
  • Krankenkassen: Krankengeld etc.